Rehasport

VOM ARZT VERORDNET – VON DER KRANKENKASSE GENEHMIGT – FÜR SIE KOSTENFREI

Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung der körperlichen Funktion in Betracht gezogen werden. Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden. Auch nach einer postoperativen Reha oder nach einer physiotherapeutischen Behandlung sichert der Rehasport den Behandlungerfolg.

Da der Rehasport langfristig und regelmäßig stattfindet und immer eine professionelle Betreuung sichergestellt ist, kann eine deutliche Verbesserug der Beschwerden erzielt werden. Dabei wird der Rehasport von den gesetzlichen Krankenkassen oder den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und die Kosten dafür übernommen.

Ziel des Rehasportes ist die Kräftigung der Muskulatur, Verbesserung der Ausdauer und Koordination und Mobilisation der Gelenke – für mehr Lebensqualität und weniger Beschwerden.

Wie bekomme ich ein Rehasportrezept?

Jeder Arzt kann und darf den Rehasport budgetneutral verordnen. Dazu wird das Formular 56 ausgestellt. Diese Verordnung umfasst i. d. Regel 50 Übungseinheiten und ist auf 18 Monate beschränkt.

Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Bewilligung ein. Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse können Sie mit dem Rehasport beginnen. Die Kosten für den Rehasport werden von den Krankenkassen komplett übernommen.

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kläre ich gerne mit Ihnen die gesundheitlichen Einschränkungen und wir finden gemeinsam passende Rehasportgruppen.

Folgende spezielle Rehasportgruppen biete ich an:

  • Rehasport bei orthopädischen Erkrankungen
  • Rehasport während oder nach onkologischen Erkrankungen
  • Rehasport bei Osteoporose

Bei weiteren Fragen zur Teilnahme oder Anmeldung können Sie mich gerne kontaktieren!